LEISTUNGEN
Gutachten
Seit über 20 Jahren bin ich als neuropsychologischer Zusatz- und Hauptgutachter im Rahmen der Klärung zivil- und sozialrechtlicher Fragestellungen (z. B. Grad der Behinderung GdB, Minderung der Erwerbsfähigkeit MdE, Invaliditätsgrad) tätig. Dabei untersuche ich über ein ausführliches Anamnesegespräch und eine neuropsychologische Testung Proband*innen, die durch Unfall oder Krankheit eine Hirnschädigung erlitten haben und bei denen entsprechende Fragestellungen anstehen.
Auftraggeber sind in der Regel private Versicherungen und gesetzliche Sozialversicherungen sowie auch Sozialgerichte.
Eine Überprüfung der psychischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Fahreignung ist nach den Leitlinien zur Kraftfahreignung (BAST) möglich.
Ambulante neuropsychologische Therapie
Auf dem Hintergrund meiner über 30-jährigen Berufserfahrung im Bereich der stationären neurologischen und beruflichen Rehabilitation kann für Patient*innen, die eine stationäre neurologische Rehabilitation durchlaufen haben, eine ambulante Fortsetzung der neuropsychologischen Therapie erfolgen (Phase E).
Kostenträger sind in der Regel Berufsgenossenschaften und private Versicherungen sowie die Beihilfe.
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen einzelne Krankenkassen beim Vorliegen bestimmter Bedingungen nach Antragstellung die Kosten der Therapie im Rahmen der sog. Kostenerstattung.
Über Inhalte, Form der Durchführung sowie Kosten und Möglichkeiten einer Kostenübernahme können interessierte Patient*innen oder Angehörige in einem persönlichen Gespräch Informationen erhalten.
Anfragen und/oder Rückfragen von Kostenträgern beantworte ich gerne.